Ein CE-Zeichen auf dem Typenschild ist kein Qualitätsnachweis. Es ist eine Erklärung des Herstellers, dass das Produkt die anwendbaren europäischen Richtlinien erfüllt – und diese Erklärung ist nur so belastbar wie die Dokumente, auf die sie sich stützt. Wer Transformatoren, Schalter oder Schaltanlagen aus China für ein EU-Projekt beschafft, sollte deshalb nicht nach dem Zeichen fragen, sondern nach der Konformitätserklärung und den Prüfunterlagen dahinter.
| Gerät | Anwendbare Richtlinie | Hinweis |
|---|---|---|
| Niederspannungsgeräte bis 1 kV AC | 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) | Gilt für Verteilteransformatoren mit Oberspannung bis 1 kV |
| Mittel- und Hochspannungsgeräte über 1 kV | Nicht im Anwendungsbereich der 2014/35/EU | Produktsicherheit über nationale Normen und Netzbetreibervorgaben regeln |
| Geräte mit elektromagnetischen Störungen | 2014/30/EU (EMV-Richtlinie) | Relevant bei Schaltern mit elektronischer Steuerung |
| Maschinen und Anlagen | 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) | Gilt für Verpackungsmaschinen, nicht für Transformatoren |
| Elektro- und Elektronikgeräte | 2011/65/EU (RoHS) | Stoffbeschränkungen, Nachweis über Materialdeklaration |
Der häufigste Irrtum betrifft Mittelspannungsgeräte: Ein Transformator mit 20 kV Oberspannung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie. Wer für ein solches Gerät eine CE-Erklärung nach 2014/35/EU verlangt, verlangt eine Erklärung für eine nicht anwendbare Richtlinie – und erhält sie häufig auch, was die Aussagekraft auf null reduziert.
Fehlt einer dieser Punkte, ist das Dokument unvollständig. Besonders häufig fehlen der Normausgabestand und die eindeutige Produktidentifikation – beides ist im Streitfall entscheidend, weil ohne Ausgabestand unklar bleibt, welche Anforderung erfüllt wurde.
Die Konformitätserklärung wird von dem Unternehmen ausgestellt, das das Produkt in Verkehr bringt. Bei einem Gerät, das in China gefertigt und nach Europa exportiert wird, ist das in der Regel der Hersteller, sofern er im eigenen Namen liefert. Tritt ein Importeur als Inverkehrbringer auf, haftet er für die Erklärung – und muss die technischen Unterlagen beschaffen können.
Für den Käufer ist deshalb wichtig, wessen Name und Anschrift auf dem Dokument stehen. Eine Erklärung, die auf eine Handelsgesellschaft lautet, während das Gerät von einem anderen Werk gefertigt wurde, sagt nichts über die Fertigungsqualität aus.
Zeichen ohne Dokument. Das CE-Zeichen ist aufgedruckt, die Erklärung fehlt oder ist ein undatiertes Muster. Erklärung für die falsche Richtlinie. Wie oben beschrieben, häufig bei Mittelspannungsgeräten. Normausgabe veraltet. Eine Erklärung nach einer zurückgezogenen Normausgabe ist formal angreifbar. Baureihe statt Typ. Die Erklärung nennt eine Baureihe, geliefert wird eine Variante, die nicht erfasst ist.
Alle vier Lücken lassen sich vor der Bestellung prüfen, indem das Dokument angefordert und gegen die Bestellposition abgeglichen wird. Der Aufwand beträgt Minuten, der Nutzen kann eine Rückabwicklung sein.
Für Projekte in Afrika, Südamerika oder Südostasien ist CE nicht zwingend. Trotzdem verlangen Kreditgeber und Endkunden häufig eine CE-Erklärung als Nachweis der Produktsicherheit. In diesem Fall gilt dieselbe Prüfung: Dokument mit Datum, Normausgabe und Produktidentifikation, ausgestellt auf den Fertigungsbetrieb.
Braucht ein 20-kV-Transformator ein CE-Zeichen?
Nicht nach der Niederspannungsrichtlinie, da diese nur bis 1 kV gilt. Andere Richtlinien können anwendbar sein; die Produktsicherheit wird über Normen und Netzbetreibervorgaben geregelt.
Wer haftet, wenn die Erklärung falsch ist?
Der Aussteller der Erklärung. Deshalb ist die Identität des Ausstellers wichtiger als das Zeichen selbst.
Reicht eine Erklärung für eine ganze Baureihe?
Nur wenn die gelieferte Variante von der Erklärung erfasst ist. Bei Abweichungen in der Ausstattung ist eine ergänzende Erklärung erforderlich.
Baureihen: Transformatoren 6–35 kV und Leistungsschalter Mittelspannung. Auslegung: Transformator-Auswahlleitfaden.
Externe Quellen: Richtlinie 2014/35/EU, Richtlinie 2014/30/EU und Richtlinie 2011/65/EU.
XIAOPAI – Hersteller von Transformatoren, Vakuumleistungsschaltern und Schaltanlagen in Wenzhou, China; Dokumentation für EU-Exportprojekte.